U16

Wir nehmen Jugendschutz ernst!

DU BIST UNTER 16 JAHRE ALT? BITTE BEACHTE FOLGENDES:

1.

Der Zutritt von Personen unter 14 Jahren ist nur bis 18 Uhr gestattet.

2.

Der Zutritt für Personen unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Personensorgebeauftragten mit schriftlicher Einwilligung bzw. eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die schriftliche Einwilligung ist vor dem Eintritt vorzulegen.

3.

Für Minderjährige im Alter von 14-15 Jahren ist die schriftliche Einwilligung des Personensorgeberechtigten ausreichend.